Seit Januar 2023 dürfen nach der aktualisierten ApBetrO PTA pharmazeutische Tätigkeiten ohne Beaufsichtigung durchführen. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass sie über ein gültiges Fortbildungszertifikat einer Apothekerkammer als Nachweis der regelmäßigen Fortbildung verfügen. Um dieses Fortbildungszertifikat zu erhalten, müssen alle drei Jahre 100 Fortbildungspunkte nachgewiesen werden. Siehe hierzu die Arbeitshilfe der BAK: Dokumentation der Befugnisse des nichtapprobierten pharmazeutischen Personals (NEU)
Mit der WAVE Online-Akademie kein Problem! 74 durch die BAK akkreditierte Module können jedes Jahr durch erneute Teilnahmen mit Fortbildungspunkten abgeschlossen werden.
Sie haben in den vergangenen Jahren bereits Fortbildungen in der WAVE Online-Akademie abgeschlossen? Alle bereits erworbenen Zertifikate können Sie einfach in Ihrer persönlichen Fortbildungshistorie ausdrucken und zum Antrag bei der Apothekerkammer hinzufügen.
www.erfolg-fuer-apotheken.de/online-akademie