Arbeiten ohne Beaufsichtigung

Seit Januar 2023 dürfen nach der aktualisierten ApBetrO PTA pharmazeutische Tätigkeiten ohne Beaufsichtigung durchführen. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass sie über ein gültiges Fortbildungszertifikat einer Apothekerkammer als Nachweis der regelmäßigen Fortbildung verfügen. Um dieses Fortbildungszertifikat zu erhalten, müssen alle drei Jahre 100 Fortbildungspunkte nachgewiesen werden. Siehe hierzu die Arbeitshilfe der BAK: Dokumentation der Befugnisse des nichtapprobierten pharmazeutischen Personals (NEU)

Mit der WAVE Online-Akademie kein Problem! 74 durch die BAK akkreditierte Module können jedes Jahr durch erneute Teilnahmen mit Fortbildungspunkten abgeschlossen werden.

Sie haben in den vergangenen Jahren bereits Fortbildungen in der WAVE Online-Akademie abgeschlossen? Alle bereits erworbenen Zertifikate können Sie einfach in Ihrer persönlichen Fortbildungshistorie ausdrucken und zum Antrag bei der Apothekerkammer hinzufügen.

www.erfolg-fuer-apotheken.de/online-akademie

 

Die neuesten Artikel

24.01.25
Online-Akademie - Aktualisierungen und Neuauflagen …
24.01.25
Online-Akademie - Aktualisierungen und Neuauflagen …
09.04.24
Schulung „Das kohlpharma Import 1x1“
09.04.24
Online-Akademie - Aktualisierungen und Neuauflagen …
20.02.24
Bewirb Dich jetzt und werde PTA des Jahres 2024!
Zur Übersicht aller Artikel


Seitenübersicht
Verwendung von Cookies

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ihr Browser ist leider veraltet!

Um die bestmögliche Darstellung unserer Seiten zu gewähren, empfehlen wir Ihnen ein Updates Ihres Internet-Browsers durchzuführen. Eine Liste aller gängigen Browser finden Sie weiter unten.

Klicken Sie einfach auf die Bilder um zum Download des Browsers zu gelangen