Bietet eine Apotheke Serviceleistungen, wie zum Beispiel Blutzuckermessung oder die Bestimmung anderer Blutwerte an, so fallen diese Tätigkeiten unter die Bestimmungen der Biostoffverordnung (BioStoffV).
Die Verordnung hat das Ziel, die Beschäftigten vor einer Gefährdung Ihrer Gesundheit bei Kontakten mit biologischen Arbeitsstoffen zu schützen und schreibt daher eine jährlich zu wiederholende Unterweisung zur Durchführung von Blutuntersuchungen vor.